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Häufige Fragen





»Wie viel lässt sich beim KFZ-Import sparen?

Beim Kauf eines EU-Neuwagens können Sie - je nach Marke und Modell - bis zu 8.000,-- € gegenüber der UVP* sparen.

*UVP = unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers ohne Transportkosten.



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»Woher kommt der Preisunterschied beim KFZ-Import?

Die Hauptursache liegt in den Nettopreisen der Fahrzeuge innerhalb der EU. Beispiel Niederlande: In den Niederlanden muss jeder Kunde beim Autokauf - zusätzlich zur Mehrwertsteuer von 19% - bis zu 35% Luxussteuer zahlen. Da die Fahrzeughersteller trotz dieser Steuerbelastung die Fahrzeuge zu einigermaßen erschwinglichen Preisen anbieten möchten, ist der Netto-Werksabgabepreis deutlich niedriger als in Deutschland.

Zusätzlich profitieren Sie von unseren guten Einkaufskonditionen als Großabnehmer.

Mit anderen Worten: Sie sparen bares Geld durch die unterschiedlichen Werksabgabepreise, unsere Großabnehmerkonditionen und die unterschiedlichen Steuersysteme in Europa.



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»Wie steht es mit der Werksgarantie?

Alle Neuwagen (ohne Tageszulassung) liefern wir mit Original-Hersteller-Garantie (abgestempeltes Scheckheft).

Damit haben Sie Werksgarantie bei jedem Vertragshändler. Die Gewährleistung bei PKWs aus der EU bleibt für Import-Fahrzeuge in jedem Fall erhalten.

Zusätzlich können Sie bei Jütten & Koolen eine Verlängerung der Garantie (Baugruppengarantie) abschließen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Wahlweise 12 Monate nach der Garantiezeit und einer Gesamtlaufleistung von max. 120.000 km oder 24 Monate und bis zu 150.000 km.

Ihre Investition für diese Baugruppengarantie: ab 174,-- € bzw. 338,-- €. Damit Sie sicher mobil sind.

Sie haben noch Fragen zur Garantieverlängerung? Wir beraten Sie gerne.



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»Liefern Sie mir mein Fahrzeug auch aus?

Selbstverständlich. Wir organisieren - auf Ihren Wunsch - auch den Transport Ihres Fahrzeuges bis vor Ihre Haustür. Diesen Lieferservice können Sie bei uns kostengünstig buchen.

Sie haben Fragen zu diesem Service?
Michael Müller beantwortet sie gerne:
Tel.: 02452/187-362
E-Mail: mueller@juetten-koolen.de

Vorab bereits einige Informationen:

- Sie können den Lieferservice direkt bei der Fahrzeugbestellung - aber auch noch kurz vor der Auslieferung - buchen.

- Wir senden Ihnen in diesem Fall per Post den Kfz-Brief und die Fahrzeugrechnung inklusive der Transportkosten.

- Sobald der gesamte Rechnungsbetrag auf unserem Konto eingegangen ist, erteilen wir der Spedition den Auftrag, Ihr Fahrzeug auszuliefern.

- Sie erhalten Ihr Fahrzeug innerhalb einer Woche. Um den genauen Liefertermin abzustimmen, setzt sich unsere Transportfirma telefonisch mit Ihnen in Verbindung.

P.S.: Wenn Sie uns rechtzeitig die fertigen Kennzeichen per Post oder UPS, DHL, usw. zusenden, montieren wir diese vor der Fahrzeuganlieferung an Ihren Wagen.

Die Kosten für den Lieferservice erfahren Sie hier.



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»Gibt es bei Importen andere Motorvarianten?

Nein. Die Motorvarianten von ausländischen Fahrzeugen entsprechen im Großen und Ganzen denen von deutschen Fahrzeugen.

Dafür sorgt auch die Europäische Union. Seit 1993 gibt es in der EU einheitliche Zulassungsrichtlinien für Kraftfahrzeuge. Die Fahrzeuge sind mit einer sogenannten EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, dem COC, ausgestattet. Diese Norm besagt, dass alle Fahrzeuge, die für Länder der Europäischen Union gebaut werden, die gleichen technischen Grundvoraussetzungen erfüllen müssen.

Alle Fahrzeuge müssen im Übrigen mindestens die Euro3 Abgasnorm erfüllen.



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»Woraus besteht Autogas?

Im Prinzip ist Autogas eine Mischung aus Propan und Butan. Diese Flüssiggase haben unterschiedliche Eigenschaften: Propan ist leichter und verflüssigt sich bei niedrigeren Temperaturen als Butan, das dafür aber einen höheren Ernergieanteil pro Volumeneinheit besitzt.

Das Mischungsverhältnis beträgt marktbedingt im Sommer 40/60 (in Prozent Propan/Butan) und im Winter 60/40. Da Propan weniger Energie liefert als Butan, kommt es daher im Winter zu einem leicht höheren Verbrauch (L/100 Km) von Autogas.

Des Weiteren enthält Autogas einen geringen Anteil Propylen (3-5%) - ein Nebenprodukt, das beim Raffinationsverfahren entsteht; sowie ein Geruchsmittel. Dies wird als Sicherheitsmaßnahme beigemischt, da reines Autogas geruchs- und farblos ist.

Autogas zeichnet sich durch einen hohen Reinheitsgrad aus. Das verhindert ein "altern" - so ist es praktisch unbegrenzt haltbar. Im Vergleich zu Benzin hat Autogas eine sehr hohe Klopffestigkeit und je nach Mischungsverhältnis eine Oktanzahl von ca. 101 bis 104 ROZ.



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»Entfällt mein Garantieanspruch beim Umbau auf Autogasbetrieb?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei uns umrüsten lassen, erlischt die Garantie in der Regel nicht. Dennoch brauchen Sie nicht durch den Einbau einer Autogas Anlage, auf Ihre Herstellergarantie zu verzichten.

Unser Partnerbetrieb liefert alle Gasanlagen inkl. einer Garantie. Die Laufzeit dieser Garantie entspricht den Garantiezeiträumen des jeweiligen Autoherstellers. Auf Wunsch bieten wir auch Garantie für gebrauchte Fahrzeuge.



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»Was muss ich beim Tanken im Ausland beachten?

In Europa haben sich drei Tankadapter durchgesetzt:

* ACME (in Belgien, Deutschland, Irland, Österreich, Polen)
* Bajonette (in Spanien, Großbritannien, Holland)
* Dish Coupling (in Frankreich, Griechenland, Italien, Polen, Portugal)



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»Wie oft müssen die Autogastanks geprüft werden?

Alle 10 Jahre. Es ist in der Regel kein Austausch erforderlich.



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»Was ist der Unterschied zwischen ungeregelten u. geregelten Autogasanlagen?

Ungeregelte Gasanlage: Die ungeregelte Gasanlage ist nicht Lambda gesteuert und somit nicht verbrauchsoptimiert. Dieser Typ Gasanlage darf nur in Fahrzeuge eingebaut werden, die vor dem 01.01.1993 (Hubraum <2,0l) bzw="" vor="" dem="" 01101988="" hubraum="">2,0l) zugelassen sind.

Geregelte Gasanlage: Diese Anlage ist mit einem Steuergerät ausgerüstet, das Informationen vom Benzinsteuergerät abgreift und somit in jeder Fahrsituation die richtige Menge Gas bemisst, wodurch man sehr wirtschaftlich und umweltfreundlich fährt. Der Steuersatz für ein Fahrzeug verändert sich nicht durch den Einbau der Gasanlage. Diese Anlage darf nur in Fahrzeuge eingebaut werden, die mit einem geregelten Kat ausgerüstet sind, und für das ein Gutachten vorliegt.



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